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Sindelfingen, 01.05.2020

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen B2B
der bLIFESTYLE GmbH

 

 

Unsere Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen B2B in der im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

 

§ 1 Vertragsschluss bei Bestellungen im Online-Händlerportal, Speicherung des Vertragstextes, Vertragssprache

  1. Der Kunde kann sich im Online-Händler-Portal zwischen einem SOFORT-Programm und einer VOR-ORDER entscheiden.
    1. Vertragsschluss über das SOFORT-Programm:
      1. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop „Händlerportal“ im SOFORT-Programm, kann der Käufer die Waren auswählen und in seinen „Warenkorb“ legen. Eine Bestellung wird seitens des Käufers verbindlich ausgelöst, wenn am Ende des Bestellprozesses im Bereich „Warenkorb“ das elektronische Bedienfeld (Button) „Auftrag absenden“ vom Käufer angeklickt wird. Vor dem Klick auf den Button „Auftrag absenden“ können die zuvor eingegebenen Daten und der Inhalt des Warenkorbs jederzeit geändert oder der Bestellvorgang durch Verlassen des Online-Shops abgebrochen werden.
      2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung durch eine Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) oder durch Zusendung der jeweiligen Ware annehmen. Der Käufer erhält nach Abgabe seiner Bestellung eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung.
    2. Vertragsschluss bei einer VOR-ORDER:
      1. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop „Händlerportal“ als VOR-ORDER, kann der Käufer die Waren auswählen und in seinen „Warenkorb“ legen. Eine Bestellung wird seitens des Käufers verbindlich ausgelöst, wenn am Ende des Bestellprozesses im Bereich „Warenkorb“ das elektronische Bedienfeld (Button) „Auftrag absenden“ vom Käufer angeklickt wird. Vor dem Klick auf den Button „Auftrag absenden“ können die zuvor eingegebenen Daten und der Inhalt des Warenkorbs jederzeit geändert oder der Bestellvorgang durch Verlassen des Online-Shops abgebrochen werden.
      2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung durch eine Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) oder durch Zusendung der jeweiligen Ware annehmen. Der Käufer erhält nach Abgabe seiner Bestellung eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung. Diese ist keine verbindliche Annahme des Angebotes, sondern dient lediglich der Information, dass die Bestellung eingegangen ist, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
      3. Bei nachträglichem Rücktritt von einer verbindlichen VOR-ORDER ist der Käufer verpflichtet, 30% der Order als Abschlag zu leisten.
  2. Der Vertragstext wird nach Abgabe einer Bestellung (SOFORT-Programm und VOR-ORDER) von uns gespeichert. Dieser ist dem Käufer jedoch nicht zugänglich.
  3. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

§ 2 Produktangaben

 

Änderungen der Waren bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und dem Käufer zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für geringfügig technisch bedingte Modelländerungen sowie Farbabweichungen.

 

§ 3 Lieferzeit

 

  1. Die Lieferfrist gilt mit der Übergabe der Ware zum Versand als erfüllt.
  2. Im Falle des Lieferverzugs ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er uns nach Eintritt des Lieferverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

§ 4 Versand / Sonderleistungen

 

Die Wahl des Lieferweges und der Versandart obliegt uns.

 

§ 5 Gefahrübergang

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren geht auf den Käufer über, sobald die Waren an die den Transport ausführende Person übergeben werden oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen. Im Falle der Abholung durch den Käufer geht die Gefahr mit der Anzeige der Abholbereitschaft auf den Käufer über. Satz 1 und Satz 2 gelten auch, wenn die Lieferung in Teilen erfolgt oder wir weitere Leistungen, etwa die Transportkosten, übernommen haben.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen, in unserem Eigentum. Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und in unseren Originalkartons für eine eventuelle Reklamation zu lagern.
  2. Der Käufer darf die Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Im Übrigen ist jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich postalisch und schriftlich Anzeige machen und uns alle notwendigen Auskünfte geben, den Dritten über unsere Eigentumsrechte informieren und an unseren Maßnahmen zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mitwirken.
  3. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Waren mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Käufer hiermit den Drittschuldner an, etwaige Zahlungen nur an uns zu leisten. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen treuhänderisch für uns im eigenen Namen einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen. Wir können die Einziehungsermächtigung des Käufers sowie dessen Berechtigung zur Weiterveräußerung aus wichtigem Grund widerrufen, insbesondere wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten gegenüber uns nicht ordnungsgemäß nachkommt. Im Fall einer Globalzession durch den Käufer sind die an uns abgetretenen Ansprüche ausdrücklich auszunehmen.
  4. Wir sind auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer um mehr als 10 % übersteigt. Bei der Bewertung ist von dem Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und von dem Nominalwert bei Forderungen auszugehen. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände obliegt im Einzelnen uns.
  5. Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen diese Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der Käufer uns hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Käufer alles tun, um uns unverzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräumen. Der Käufer wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

 

§ 7 Mängelansprüche

 

  1. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass er die gelieferten Waren bei Ablieferung überprüft, und uns offene Mängel unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Waren schriftlich mit Bildern mitgeteilt hat. Verborgene Mängel müssen uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Der Käufer hat die Mängel bei seiner Mitteilung an uns schriftlich zu beschreiben.  
  2. Bei Mängeln der Ware sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt. Ersetzte Ware wird unser Eigentum und ist an uns zurückzugeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.
  3. Natürliche Gebrauchsspuren wie Sohlenabnutzung, Löcher im Leder oder Klettdefekte durch normale Abnutzung sind nicht von unserer Mängelhaftung umfasst.
  4. Soweit sich aus den vorstehenden Regelungen nichts anderes ergibt, stehen dem Käufer für bei uns gekaufte Waren die gesetzlichen Mängelansprüche zu.

 

§ 8 Haftung

 

  1. Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit wir ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.
  2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 9 Produkthaftung

 

  1. Der Käufer wird die Waren nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Waren nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Käufer uns im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn der Käufer hat die Veränderung der Waren nicht zu vertreten.
  2. Werden wir aufgrund eines Produktfehlers der Waren zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Käufer nach besten Kräften bei den Maßnahmen mitwirken, die wir für erforderlich und zweckmäßig halten und uns hierbei unterstützen, insbesondere bei der Ermittlung der erforderlichen Kundendaten. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, es sei denn er ist für den Produktfehler nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen nicht verantwortlich. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
  3. Der Käufer wird uns unverzüglich über ihm bekanntwerdende Risiken bei der Verwendung der Waren und mögliche Produktfehler schriftlich informieren.

 

§ 10 Höhere Gewalt

 

  1. Sofern wir durch höhere Gewalt an der Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Lieferung der Waren, gehindert werden, werden wir für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Käufer zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern uns die Erfüllung unserer Pflichten durch unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Energiemangel, Lieferhindernisse bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten. Soweit wir von der Lieferpflicht frei werden, gewähren wir etwa erbrachte Vorleistungen des Käufers zurück.
  2. Wir sind berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hindernis mehr als vier Monate andauert und wir an der Erfüllung des Vertrags infolge des Hindernisses kein Interesse mehr haben. Auf Verlangen des Käufers werden wir nach Ablauf der Frist erklären, ob wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder die Waren innerhalb einer angemessenen Frist liefern werden.

 

§ 11 Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 

  1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Kosten für Zusatzleistungen wie z.B. für die Einlagerung der Ware, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Waren, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
  2. Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem wir über den Kaufpreis verfügen können.
  3. Die Fälligkeit des Kaufpreises wird durch die Geltendmachung von Mängel-, Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht berührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 12 Zahlungsverzug

 

Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. als vereinbart. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

 

  1. Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
  3. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils für unseren Firmensitz sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart, sofern der Käufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.

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